Rechtsprechung
BVerwG, 04.08.2005 - 10 B 64.05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Festsetzung der Gerichtskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2005 - 10 KSt 1.05
- BVerwG, 04.08.2005 - 10 B 64.05
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 25.01.2006 - 10 B 66.05
Außerordentliche Beschwerde gegen die Entscheidungen des Senats über Erinnerungen …
Die "außerordentliche Beschwerde" des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 4. August 2005 (BVerwG 10 B 64.05) wird zurückgewiesen.Die "außerordentliche Beschwerde" des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 4. August 2005 (BVerwG 10 B 64.05) ist als Gegenvorstellung zu werten, da sie außerordentlichen Rechtsschutz in derselben Instanz erstrebt.
Der Kläger macht geltend, dass der angegriffene Beschluss in der Sache BVerwG 10 B 64.05 nicht durch den Einzelrichter hätte entschieden werden dürfen.
Ergeht die Entscheidung über die Erinnerung gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG durch den Einzelrichter, verbleibt es notwendig bei dessen Entscheidungskompetenz auch für die Entscheidung über den formlosen Rechtsbehelf der Gegenvorstellung hiergegen - wie hier in der Sache BVerwG 10 B 64.05.
- BVerwG, 25.01.2006 - 10 KSt 6.05
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Entscheidung durch den Berichterstatter als …
Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz in den Kostenrechnungen zu den Verfahren BVerwG 10 B 64.05, 10 KSt 1.05, 10 KSt 2.05, 10 B 59.05, 10 B 30.05, 10 B 29.05, 10 B 19.05 und 10 B 9.05 sowie 10 B 11.05 wird zurückgewiesen. - LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2011 - L 10 R 138/10 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verwaltungsakten der Beklagten, der Verfahrensakten des LSG Niedersachsen-Bremen zu den Aktenzeichen L 10 B 64/05 R, L 10 SF 10/09 AB, L 10 SF 9/09 AB, L 10 SF 11/09 AB, L 10 B 63/05 R, L 10 R 442/10 ER, L 10 R 458/10 B, L 10 R 441/10 ER, L 10 R 457/10 B, L 2 SF 1/10 AB (R) und L 2 SF 5/10 AB (R), der Unterlagen des Klägers (Beistück) sowie der Akten des SG Oldenburg AZ: S 5 R 94/05, S 5 R 77/09 = L 10 R 132/10 und S 5 R 311/05 = L 10 R 131/10 Bezug genommen.